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Abwrack FAQ

Ich sammle mal wieder und trage Fragen zusammen, die man halbwegs zuverlässig beantworten kann. Die Antworten habe ich nach besten Wissen zusammengetragen. Für die Richtigkeit kann ich keine Gewähr übernehmen. Aber ich bemühe mich, diese Liste aktuell zu halten!

Die FAQ müssen überarbeitet werden. Die Inhalte für das neue Resevierungsverfahren fehlen hier noch völlig.

Stand: 22.01.200926.01.2009 27.01.2009

1. Wie viel Geld gibt es?

Insgesamt sollen 1,5 Milliarden Euro für die Umweltprämie zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse die absolute Obergrenze. Wenn das Geld alle ist, ist es alle. Theoretisch könnten davon 600.000 Prämie gezahlt werden, wären aus denselben Mitteln nicht auch alle Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Abrwackprämie entstehen zu begleichen. Optimistische Gesellen gehen daher eher von rund einer Milliarde aus, die für die Prämienzahlung übrig bleibt.

2. Wie viel Geld kann ich bekommen?

Es sind 2500 Euro pro Förderfall vorgesehen.

3. Wer kann überhaupt eine Prämie beantragen?

Jede “natürliche Person”, deren Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen war. Außerdem muss genau diese Person ein anderes Fahrzeug kaufen und auf ihren Namen zulassen!

4. Für welche Fahrzeuge gilt die Prämie?

Ersteinmal natürlich für Neuwagen. Aber auch für Jahreswagen soll es eine Prämie geben. Allerdings müssen diese Gebrauchtwagen auf einen Händler oder Hersteller zugelassen gewesen sein. Derzeit geistert durch die Medien, dass es auch eine Abwrackprämie für Leasingfahrzeug geben soll. Es werden nicht nur reine PKW gefördert, sondern auch Wohnmobile und SUV. Außerdem müssen die zu kaufenden Autos mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 aufweisen.

5. Gibt es irgendwelche Bedingungen für die Altfahrzeuge?

Ja. Sie müssen mindestens 9 Jahre alt sein, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben. Außerdem muss der Wagen mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.

6. Wann kann ich einen neuen Wagen kaufen?

Im Prinzip sofort! Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.

7. Wird das zur Verfügung gestellte Geld für alle Antragsteller reichen?

Darüber streiten sich die Geister. Umfragen zu Folge sollen 1,2 Millionen Deutsche planen, die Prämie in Anspruch zu nehmen. Branchenkenner gehen derzeit eher von 200.000 Antragstellern aus. Eine Vorhersage ist daher eher schwierig.

7a. Mein Händler streckt die Prämie vor. Ich bin doch auf der sichereen Seite oder?

Nein. Viele Händler strecken das Geld zwar vor – wenn die Prämie aber aus irgendwelchen Gründen nicht gewährt wird, holt sicher der Händler das Geld vom Kunden. Kein Autohaus wird auf dieses Geld verzichten. Da helfen schlimmstenfalls auch keine Vereinbarungen mit dem Verkäufer. Es zählt, was im Vertrag steht. UND: Erst die Zulassung des Neufahrzeuges berechtigt zum Prämienempfang. Wenn das neue Auto erst in vier Monaten geliefert wird, dann kann es unter Umständen sein, dass es keine Umweltprämien mehr gibt, weil die Mittel bereits aufgebraucht sind.

8. Muss ich die Prämie beim Autokauf vorstrecken?

Davon würde ich ausgehen. Und dann hoffen, dass die Prämie auch gezahlt wird.

9. Was passiert mit meinem alten Wagen.

Das Altauto MUSS zwingend verschrottet, bzw. verwertet werden. Ein anderweitiger Verkauf ist ausgeschlossen. Die ordnungsgemäße Entsorgung muss durch einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb (“anerkannter Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung”) dokumentiert werden.

10. Wo kann ich die Prämie beantragen?

Der Prämie kann unter Verwendung der vorgeschriebenen Antragsvordrucke nur schriftlich und per Post  beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden.

11. Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde,
  • Verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs auf dem Antragsformular, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeugverordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird,
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs,
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werks­angehörige zugelassen war.

12. Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Voraussichtlich nicht vor März 2009. Zunächst muss das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens “Investitions- und Tilgungsfonds” (ITFG) beziehungsweise der dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts verabschiedet werden.  Die Mittelverteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel und erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge (Windhundverfahren) im BAFA. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Link zur Pressemitteilung des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft)

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