Abwrackprämie Rotating Header Image

Urteil: Der Staat darf die Abwrackprämie nicht auf Hartz IV Leistungen anrechnen.

Nicht nur Herr Westerwelle sorgt derzeit für Zündstoff in der Sozialstaatsdebatte. Das Landessozialgericht in Darmstadt hat entschieden, dass die Anrechnung der Abwrackprämie auf die zu zahlenden Hartz IV Leistungen nicht rechtmäßig ist.

Geklagt hatte eine Leistungsempfängerin, die sich für rund 11.000 Euro einen Neuwagen gekauft hatte. Daraufhinwurden der Frau die Hartz-IV-Leistungen für sechs Monate um rund 400 Euro gekürzt.

Zum Artikel bei spiegel.de.

Bookmarken oder Weitersagen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • email
  • TwitThis
Anzeige



Einen Kommentar abgeben


(Bitte keine fremden Inhalte hier hinein kopieren. Entweder mit eigenen Worten wiedergeben oder verlinken. Vor dem Absenden den Kommentar bitte noch einmal durchlesen und überlegen, ob du das wirklich sagen wolltest!)

Suchen:

Benutzerdefinierte Suche