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Vorsicht bei der Wandlung von Kaufverträgen in Zusammenhang mit der Abwrackprämie.

Montagsauto erwischt? Kein Problem. Denn wozu gibt es das Instrument der Wandlung. Dabei wird der Kaufvertrag sozusagen rückgängig gemacht. Der Wagen wird zurück gegeben und der Käufer erhält den Kaufpreis (ggf. mit einem Abzug für gefahrene Kilometer (idR 0,67% der Kaufsumme pro 1000km)) zurück.

Soweit ist dies alles nichts Neues. Ist der Autokauf allerdings mit der sog. Abwrackprämie gefördert worden, fällt mit der erfolgreichen Wandlung auch die Grundlage für die Gewährung der Umweltprämie weg. Folgerichtig muss der Käufer die erhaltene Prämie an das Amt zurückzahlen. Behält er die Prämie und meldet die Rückabwicklung des Kaufes nicht an das BAFA, kann ein BETRUG gegeben sein.

Also im Falle eines Falles daran denken, dass Kauf, Vertrag und die Abwrackprämie eng zueinander gehören …

Allen eine wandlungsfreie Fahrt!

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