Gestern schrieb ich über die wichtige Rangfolge bei der Verschrottung und der Abmeldung des Altfahrzeuges.
Offensichtlich ist die Reihenfolge zwar aus den Regelungen heraus wirklich wichtig, andererseits ist nach der Verwaltungspraxis des BAFA die Reihenfolge unwichtig.
Das BAFA hat dazu Folgendes richtig gestellt:
In den letzten Tagen haben Medien berichtet, dass Antragsteller ihre Prämie riskieren, wenn sie ihr altes Fahrzeug abmelden und verschrotten bevor sie einen Reservierungsbescheid des BAFA erhalten haben.
Dies trifft so nicht zu: Eine Reihenfolge von Antragsstellung, Abmeldung und Verschrottung ist nicht festgelegt.Zu beachten ist lediglich folgendes:
- Im Zeitpunkt der Verschrottung muss das Fahrzeug mindestens 9 Jahre alt sein. Entscheidend ist das Datum der ersten Zulassung.
- Abmeldung, Verschrottung und Reservierung müssen zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 erfolgen.
- Zwischen dem Zeitpunkt der Zulassung des Altfahrzeugs auf den Antragsteller und dem Zeitpunkt der Verschrottung muss mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten liegen. Eine Abmeldung des Fahrzeugs vor der Verschrottung ist nach der Verwaltungspraxis des BAFA unschädlich.
- Für die Reservierung ist es unerheblich, ob das Fahrzeug bereits abgemeldet oder verschrottet ist. Wer jedoch sein Altfahrzeug vor Erhalt des Reservierungsbescheids verschrotten lässt muss nach Erhalt des Reservierungsbescheids auf dem mit übersandten Verwendungsnachweisformular nachträglich eine Erklärung des Verwertungsbetriebes einholen.
Link zur Meldung des BAFA
Und wer das Ä in der BAFA-Umwält findet, darf es behalten …









Na super – habe meinen schon vor X-Wochen verschrottet weil der LT des Neuen anstand.
Das Auto habe ich bis jetzt immer noch nicht, aber auch das Alte nicht mehr. Habe aber das Auto verschrottet und dann abgemeldet.
Na wehe, ich bekomm die Prämie nicht deswegen
natti: Hast du den Vermerk über die Verwertung auf den entwerteten Fahrzeugpapieren? … Ich glaube, dass genau DAS der Knackpunkt sein dürfte: Dem BAFA ist egal, wie rum du das machst, aber wenn das SVA dir im Nachhinein nicht auf die Papiere schreibt, dass ein Verwertungsnachweis vorliegt, dann könnte das ja u.U. problematisch werden??
Hallo, habe mein Fahrzeug auch schon im April verschrotten lassen. Ich habe den Rosa Wischvom Verschrotter, und im alten Brief wurde vermerkt: “Das in diesem Fahrzeugbrief beschriebene Fahrzeug wurde nach § 4 Abs. 1 der AltFahrzeug-Verordnung der Verwertung zugeführt”.
Mit dem Verschrotter ist abgeklärt, dass ich den Stempel aufs Formular auch noch nachträglich bekomme. Denke so sollte es keine Probleme geben.
Viele Grüße
Udo
aber warum fahrt ihr das alte nicht einfach noch?
man könnte seit der Reservierung theo. sogar den Alten noch bis X-Mas fahren und das Neue seit dem Januar zB auch schon angemeldet haben. (wenn man zwar im Januar schon den Neuen zugelassen hätte, aber nochnicht die BIFI beantragt)
Aber zumindest kann man doch den Alten noch fahren bis der Neue kommt.
@nukeUS: ich hätte mein Auto noch gerne von April bis Juni gefahren. Da es aber den Geist aufgeben hat, sah ich mich nicht im Stande noch einmal Geld in das Auto für eine Reparatur zu stecken. Bin aber bis jetzt ganz gut ohne Auto klar gekommen. Gruss
Gut daß das jetzt mal klargestellt wurde. Alles andere macht ja auch keinen Sinn.
Wenn man den alten Wagen noch ein bisschen länger fahren möchte ist das zwar kein Problem für die Prämie aber die Versicherungsprämie für ein 2. Fahrzeug ist nicht gerade billig. Da muss man gut abwägen ob sich das überhaupt lohnt…