Diese Frage die auf den ersten Blick ganz einfach zu beantworten ist, hat durchaus ihre Berechtigung. Denn sie nur auf den ersten Blick einfach zu beantworten.
Mittlerweile warnt gar der ADAC davor, dass Alt-Fahrzeug zu früh zu verschrotten.
“Eines der Kriterien für den Bezug der Prämie sei, dass das Auto zum Zeitpunkt der Verschrottung mindestens zwölf Monate durchgehend auf den Antragsteller zugelassen sein müsse”, so der ADAC. Wurde das Altauto bereits vorher abgemeldet oder stillgelegt, verfalle der Anspruch auf die Prämie. Laut ADAC sind bereits viele Käufer in diese Falle getappt.
Was man also auf gar keinen Fall machen darf, ist das Altfahrzeug VOR der Verschrottung abzumelden (z.B. um in der Zeit, bis der Reservierungsbescheid des BAFA ankommt (was ja dauern kann) Versicherungs- und Steuerkosten zu sparen).
Also: Erst überlegen. Dann verschrotten. Das kann im Zweifel nie schaden. In diesem Fall kann es allerdings vor einer bösen Überaschung schützen!
Die Reihenfolge zwischen Verschrottung und Stilllegung (Abmeldung) ist hingegen egal. Einzige Voraussetzung ist, dass sowohl die Stilllegung (Abmeldung), als auch die Verschrottung zwischen dem 14.01. 2009 und dem 31.12.2009 liegen müssen.
Oder wie das BAFA in seinen FAQs schreibt:
„Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt? Antwort: NEIN, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen.”









Hallo Olli,
ich glaube folgendes ist nicht wie gewünscht:
Statt dem Text. Mal so nebenbei. *g*
Den Beitrag kannst du gerne wieder löschen, wenn korrigiert. =)
Wenn es heißt, eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung ist nicht festgelegt, dann ergibt sich daraus doch, daß das Auto auch vor der Verschrottung abgemeldet werden kann.
Der ADAC hat hier wohl nur die Förderrichtlinie recht eng ausgelegt (“1 Jahr durchgehende Zulassung vom Zeitpunkt der Verschrottung zurückgerechnet …”) und nicht die FAQ der BAFA gelesen.
Ich habe mein Altauto bereits im April abgemeldet und werde es wahrscheinlich erst im Herbst verschrotten.
Mich würde im übrigen auch einmal interessieren, ob und welche Rechtsmittel es gegen einen ablehnenden Bescheid der BAFA gibt. Vielleicht gibt es hier jemanden, der einen ablehenden Bescheid erhalten hat und einmal nachschauen kann, ob es darauf eine Rechtsmittelbelehrung gibt.
Die Rechtsbehelfsbelehrung steht auch auf einem positiven Bescheid. Siehe hier: http://www.zuckerbrot.de/abwrackpraemie/2009/03/11/so-sieht-der-abwrackbescheid-aus/
Aha – Widerspruch beim Amt ist also möglich, aber wäre bei Erfolglosigkeit des Widerspruchs auch der Rechtsweg (zuständig wäre wohl die Verwaltungsgerichtsbarkeit) offen ?
In der Förderrichtlinie heißt es “ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen” !
Aha – Widerspruch beim Amt ist also möglich, aber wäre bei Erfolglosigkeit des Widerspruchs auch der Rechtsweg (zuständig wäre wohl die Verwaltungsgerichtsbarkeit) offen ?
In der Förderrichtlinie heißt es “ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen” !
dazu gibt se beim BAFA gerade eine Pressemeldung: Reihenfolge = egal
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemitteilungen/2009/16_umwaeltpraemie.html
http://www.autohaus-dressler.de/phpwcms/upload/infos/Detailfragen_Rundschreiben.pdf
Sorry Oli. Habe jetzt ein paar mal gelesen, aber ich verstehe micht den Unterschied zwischen deinen beiden Absätzen.
“Was man also auf gar keinen Fall machen darf, ist das Altfahrzeug VOR der Verschrottung abzumelden (z.B. um in der Zeit, bis der Reservierungsbescheid des BAFA ankommt (was ja dauern kann) Versicherungs- und Steuerkosten zu sparen).”
“Die Reihenfolge zwischen Verschrottung und Stilllegung (Abmeldung) ist hingegen egal. Einzige Voraussetzung ist, dass sowohl die Stilllegung (Abmeldung), als auch die Verschrottung zwischen dem 14.01. 2009 und dem 31.12.2009 liegen müssen.
Kannst du mir bitte erklären, was du darunter verstehst. Bin gerade etwas verwirrt. Danke!
@Thomas:
Du bist nicht der einzige, der hier verwirrt ist. Der ADAC scheint es auch zu sein.
Meines Erachtens resultiert diese Verwirrung aus den widersprüchlichen Äußerungen des BAFA bzw. des BMWI:
Förderrichtlinie: Auto muß DURCHGÄNGIG VOR der Verschrottung zugelassen sein.
FAQ’s auf der BAFA Homepage: Eine zeitliche Abfolge von Abmeldung und Verschrottung ist nicht festgelegt. Beides muß nur zwischen 14.01. und 31.12 stattfinden.
Ich gehe daher jede Wette ein, daß sich nach dem BAFA noch diverse Gerichte mit der Abwrackprämie befassen werden, falls der Rechtsweg offen ist.
ich raffs auch nicht… naja, ich hab ja die Ausrede, dass ich ne Frau bin und von sowas keine Ahnung habe
ich bin leider keine frau
aber muss gestehen auch ich hab probleme^^
also ich hoffe mir kann jemand helfen.
mein auto soll im juni kommen (soll heißt dass es auch noch einen monat länger dauern kann
) meinen alten wagen brauche ich eigntlich gar nich mehr, der verbraucht auch ca. 11 liter, so dass er einfach nur noch rumsteht.
kann mir jemand sagen, ob ich den jetzt schon abmelden darf, weil ich dann so für juni keine versicherung mehr zahlen muss. oder gilt dann die AWP nicht mehr für mich? also ne reservierung hab ich schon, nur kann eben erst bei ankunft es autos alles eingeschickt werden.
ich sag nur help!^^ würd gern den monat juni und vll. juli sparen
Die Reihenfolge der Abmeldung, der Verschrottung und der Reservierung scheint egal zu sein, sie die neueste Meldung der Bafa:
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemitteilungen/2009/16_umwaeltpraemie.html
@fabia 2:
So, das BAFA hat gestern abend noch folgende interessante Mitteilung herausgegeben:
26.05.2009: Information zur Umweltprämie
Altfahrzeug kann auch vor Erhalt des Reservierungsbescheides und vor der Verschrottung abgemeldet werden
In den letzten Tagen haben Medien berichtet, dass Antragsteller ihre Prämie riskieren, wenn sie ihr altes Fahrzeug abmelden und verschrotten bevor sie einen Reservierungsbescheid des BAFA erhalten haben.
Dies trifft so nicht zu: Eine Reihenfolge von Antragsstellung, Abmeldung und Verschrottung ist nicht festgelegt. Zu beachten ist lediglich folgendes:
* Im Zeitpunkt der Verschrottung muss das Fahrzeug mindestens 9 Jahre alt sein. Entscheidend ist das Datum der ersten Zulassung.
* Abmeldung, Verschrottung und Reservierung müssen zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 erfolgen.
* Zwischen dem Zeitpunkt der Zulassung des Altfahrzeugs auf den Antragsteller und dem Zeitpunkt der Verschrottung muss mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten liegen. Eine Abmeldung des Fahrzeugs vor der Verschrottung ist nach der Verwaltungspraxis des BAFA unschädlich.
* Für die Reservierung ist es unerheblich, ob das Fahrzeug bereits abgemeldet oder verschrottet ist. Wer jedoch sein Altfahrzeug vor Erhalt des Reservierungsbescheids verschrotten lässt muss nach Erhalt des Reservierungsbescheids auf dem mit übersandten Verwendungsnachweisformular nachträglich eine Erklärung des Verwertungsbetriebes einholen.
Es stellt sich jetzt allerdings die Frage, ob eine erneute Zulassung zum Zwecke der Überführung zum Verschrotter prämienschädlich ist, weil dann womöglich der 12 Monats-Zeitraum unterschritten wird !
Frank, meines Wissens bedarf es der Überführung zur Verschrottung keine Zulassung. Allerdings sollten die entsiegelten Schilder noch vorhanden sein.
Diesbezüglich würde ich allerdings vorab den Verschrotter fragen oder die Zulassungsstelle. Extra dafür zulassen würde ich das Fahrzeug mit Sicherheit nicht, dann wäre eine Abholung wahrscheinlich ohnehin billiger und nervenschonender.
die haben ihre Seite tatsächlich umwaeltpraemie genannt?
Ich dachte, bei Einstellungstests prüft man für Beamten und den öffentlichen Dienst zumindest Rechtschreibkenntnisse.
[...] Gestern schrieb ich über die wichtige Rangfolge bei der Verschrottung und der Abmeldung des Altfahrzeuges. [...]
Lieber Gast,
du beziehst dich wahrscheinlich auf den Link/Adresse/URL des Newsletters. –> http://www.bafa.de/bafa/de/pressemitteilungen/2009/16_umwaeltpraemie.html
Im Öffentlichen Dienst und bei Beamten insbesondere wird nach Vorschriften gearbeitet. In diesem speziellen Falle ist es eine technische Spezifikation (RFC 1738) nach der in einer URL nur bestimmte Zeichen zulässig sind und da sind nun mal keine deutschen Umlaute vorgesehen.
Der Seitentitel hingegen ist richtig mit “… Umweltprämie …” benannt und sonst kann ich auch nichts anstößiges auf der Seite finden, also wo ist das Schlechtschreipbroplem? (abgesehen vom inhaltlichen bzgl. “Umwelt”).
Bei UMWAELT …. na? was ist da wohl falsch Picasso?
)
(vgl. auch letzter Satz meinen letzten Beitrages
Oha … in meinem Beitrag seh ich jetzt auch den Foix pas wie man von Umweltprämie auf umwaeltpraemie kommt.
Okay, ich gebe zu auch im öffentlichen Dienst zu arbeiten und zu meiner Verteidigung möchte ich vorbringen, dass mich die Polemik von Gastens letztem Satz vor Ärger wohl blind gemacht hat.
Jaaaaaaaaaa, Olli. Iss schon jut *g*
Liebe Community,
das ist mein erster Beitrag hier, obwohl ich ein fleißiger Leser bin. Ich denke ich kann hier auch noch was dazu sagen. Meine Cousine arbeitet auf der Zulassungsstelle. Sie hat mir davon abgeraten, den Wagen abzumelden und dann mit dem verschrotten zu warten bis man den Reservierungsbescheid hat. Dann zahlt man bei der Zulassungsstelle nämlich 2 mal. Einmal die Abmeldung und einmal die Außerbetriebnahme. Und das geht nämlich nur mit nem Nachweis vom Verschrotter. Kann also sein, dass man zwar Versicherung spart, dafür aber mehr fürs Abmelden bezahlt. Ich hab am 31.03 online reserviert, am 06.04. meinen neuen 308 SW geholt und am 07.04. meinen 306 Break verschrottet. Irgendwann vor 2 Wochen kam der Reservierungsbescheid, ich bin zum Verschrotter, hab mir meinen Stempel geholt und das ganze Zeug abgeschickt. So hab ichs auch vorher mit ner Frau an der BAFA-Hotline besprochen und sie hat gemeint, das ist so in Ordnung. Jetzt wart ich nur noch aufs Geld:-)
Hoffe ich konnte einigen helfen.
Gruß Geordi
*grins*
Beweisführung abgeschlossen
alos ich habe heute den Blog erst gelesen ..
Man darf das Altfahrzeug NICHT vor dem Gang zum Verwerter abmelden !!!!!!!
Das sagte mir der Verwerter und die Dame bei uns am Bürgerbüro ..
Denn : Abmeldung ist nicht gleich Stilllegung … Und wenn man den Wagen erst abmeldet ist das ne Unterbrechung des Besitzes des Fahrzeuges … Es heisst : es muss min. 1 Jahr auf den Antragsteller angemdelt sein , ohne Unterbrechung .. Und somit würde eine Unterbrechung eintreten …
Erst zum Verwerter .. dann Abmelden und stilllegen ! Diese Reihenfolge und nicht anders .. Das hat mir wie gesagt der Verwerter und die Dame vom Amt gesagt ! Muss also Geordi recht geben !
Alles andere würde in die Hose gehn ..
Wann man verwertet/abmeldet/still legt ist egal … Hauptsache zwischen dem 14.01.09 und dem 31.12.09
Hallo Pitti,
Bafa schrieb vor 2 Tagen auf ihrer Seite, dass Reihenfolge egal sei. Davor gab es viele Diskussionen, deswegen auch Ollis Beitrag.
Mein Gott, das Gerücht, dass das Auto erst verschrottet werden muss läßt sich einfach nicht aus der Welt schafften. Dieser Originaltext von der Bafa-Seite räumt alle Zweifel aus dem Weg:
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemitteilungen/2009/16_umwaeltpraemie.html
“Altfahrzeug kann auch vor Erhalt des Reservierungsbescheides und vor der Verschrottung abgemeldet werden
In den letzten Tagen haben Medien berichtet, dass Antragsteller ihre Prämie riskieren, wenn sie ihr altes Fahrzeug abmelden und verschrotten bevor sie einen Reservierungsbescheid des BAFA erhalten haben.
Dies trifft so nicht zu: Eine Reihenfolge von Antragsstellung, Abmeldung und Verschrottung ist nicht festgelegt. Zu beachten ist lediglich folgendes:
* Im Zeitpunkt der Verschrottung muss das Fahrzeug mindestens 9 Jahre alt sein. Entscheidend ist das Datum der ersten Zulassung.
* Abmeldung, Verschrottung und Reservierung müssen zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 erfolgen.
* Zwischen dem Zeitpunkt der Zulassung des Altfahrzeugs auf den Antragsteller und dem Zeitpunkt der Verschrottung muss mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten liegen. Eine Abmeldung des Fahrzeugs vor der Verschrottung ist nach der Verwaltungspraxis des BAFA unschädlich.
* Für die Reservierung ist es unerheblich, ob das Fahrzeug bereits abgemeldet oder verschrottet ist. Wer jedoch sein Altfahrzeug vor Erhalt des Reservierungsbescheids verschrotten lässt muss nach Erhalt des Reservierungsbescheids auf dem mit übersandten Verwendungsnachweisformular nachträglich eine Erklärung des Verwertungsbetriebes einholen.
“
Ja. Nur das das BAFA diesen Text erst veröffentlicht hat, als dieser Beitrag schon einen Tag alt war … siehe auch: http://www.zuckerbrot.de/abwrackpraemie/2009/05/27/nochmal-verschrottungsreihenfolge/