Nachdem hier in der letzten Woche schon eine ausgesprochen lebhafte Diskussion zum Thema Abwrackprämie für EU-Fahrzeuge geführt wurde, hat das BAFA heute seine Fragen & Antworten Sektion aktualisiert. Es stellt sich nun heraus, dass es eine unangenehme Einschränkung bei der Beantragung der Abwrackprämie bei Kauf eines EU-Wagens geben kann.
Monica hat bei der BAFA-Hotline folgendes herausbekommen:
Wenn ich einen EU-Wagen kaufe oder bestelle, bekommt dieser eine Zulassung im Ausland und wird nach Deutschland transportiert.
ER DARF VON DEM HÄNDLER, BEI DEM ICH IHN GEKAUFT/BESTELLT HABE, NICHT ZUGELASSEN WERDEN!!!
Sonst passiert folgendes:
1. Ausland-Zulassung
2. Händler-Zulassung im deutschen Kfz-Brief (eigentlich der Erst-Besitzer, aber dort wird vermerkt, dass eine Zulassung im Ausland vorhanden war)
3. Meine Zulassung als 2.Besitzer
DEMNACH BIN ICH ZWAR IM DEUTSCHEN BRIEF der 2.Besitzer, aber wirklich wurde der EU-Wagen zum 3.mal angemeldet.Das heißt also, beim Kauf/bei Bestellung eines EU-Autos habe ich dann Anspruch auf die Abwrackprämie, wenn mein Händler in Deutschland das Auto nicht auf ihn anmeldet. ICH MUSS IM DEUTSCHEN KFZ-BRIEF der 1.BESITZER sein!!!









War doch nach dem Wortlaut der Verordnung von vorn herein nicht anders zu erwarten. Wer sich auf was anderes eingelassen hat, der hat schlichtweg gepokert und u.U. nun verloren.
G.B.
Ich habe letze Woche einen Suzuki Swift als EU-Neuwagen bestellt,will hoffen das alles gut geht.
“Pokern”: Naja. Dieses zusätzliche Zulassen auf den deutschen Händler war mir jetzt auch neu und ich wäre ich im Leben nicht gekommen, dass dieses beim EU-Wagenkauf quasi üblich ist.
Hallo,
habe Ende Januar einen EU-Wagen (Kia Ceed Sporty Wagon) gekauft, der im Februar geliefert werden soll. Habe gestern mal bei meinem Händler nachgefragt und folgende Antwort erhalten…..
..gerne beantworten wir Ihre Frage …. Sie müssen sich um die Abwrackprämie keine Sorgen machen!
Dafür gibt es zwei Gründe:
1. Ihr Auto hat im Ausland KEINE Zulassung, sondern ausdrücklich nur eine konzerninterne Garantiemeldung. Dies lässt sich auch nachprüfen.
2. Ihr Auto wird nicht auf uns zugelassen, sondern direkt mit dem sogenannten COC auf Ihren Namen in den Verkehr gebracht.
Ich hoffe, Sie können nun entspannt auf das baldige Eintreffen Ihres Wagens warten und sich auf die Abwrackprämie freuen!
Hallo, da auch ich einen EU-Neuwagen (Golf VI) bestellt habe, hatte ich mich auch VORHER erkundigt. Ich habe die gleiche Info, wie deti erhalten und bin somit beruhigt.
Gruß KS
Hallo, ich habe Anfang Feb.09 einen Ford Ka bestellt, Lieferzeit ca. 8 Wochen (also Anfang April). Kann jemand “beurteilen”, ob dann noch ‘was im “Prämientopft” vorhanden ist ??
Hallo Hans. Eine verbindliche Beurteilung kann Dir da keiner geben. Derzeit werden pro Tag beim BAFA rund 5000 Anträge gestellt (ca. 30.000/Woche) In 7 Wochen wären (wenn es denn so bleibt) höchsten 250.000 Anträge beim BAFA eingegangen, was noch nicht einmal die Hälfte der Fördermittel aufbrauchen würde.
Aber schau mal hier. Vielleicht brauchst Du Dir auch keine Sorgen zu machen. Es soll da eine Änderung der Beantragungs-Modalitäten geben!
gruß
olli
…danke Olli, wie und wo kann man wohl erfahren, ob das stimmt ?? habe da meine Zweifel !! Die BAFA dürfte mich da wohl abwimmeln…aber vielleicht erfährt man das in den nächsten Tagen in den div. Medien……
Gruß Hans
Das kann ich mir nicht vorstellen!!!
Mein Händler hat mir gesagt wenn er das Auto kauft, wird er (der Händler)in den Tschechischen KFZ-Brief als Käufer eingetragen. Also für mich ist er dann der 2.Besitzer.
Weiter : Ich soll aber bei dem Verkehrsamt darauf achten, dass ich im Deutschen Brief als Zweitbesitzer eingetragen werde weil er(der Händler) nur als Käufer und nicht als Besitzer aufgetreten ist.
Ob das alles stimmt??? Morgen bin ich bei dem Verkehrsamt ich bin gespannt.
Kann ich nicht bestätigen!!!!
Ich konnte meinen Wagen mit 2 Zulassungen abwracken. Zuwendungsbescheid wurde mir heute zugestellt. Hab aber von meinem Autohändler aber auch schon gegenteiliges gehört.
Viel Glück euch allen!
[...] diesem Wirrwarr habe ich am 10. Februar “gewarnt”, nachdem bei einem anderen Beitrag eine heftige Diskussion dazu entstanden [...]
Hallo alle zusammen,
ich habe mir einen Golf 6 in Polen gekauft und bin auch im Brief die erste Besitzerin. Habe den Antrag bei der Bafa am 12.5. gestellt und daraufhin einen Ablehungsbescheid erhalten. Habe dagegen Widerspruch eingelegt und warte nun seit 6.8. (!) auf Antwort!
Meine Frage: Hat jemand von euch ein Fahrzeug im EU-Ausland gekauft und die Abwrackprämie bereits erhalten???
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!…
LG
Eveline
Hey Eveline. Leider bedeutet die Eintragung im deutschen Brief nicht automatisch, dass der Wagen keine Vorbesitzer hatte. Das BAFA hat die Möglichkeit, die “echten” Vorbesitzer zu ermitteln. Hast du denn einen “Neuwagen” gekauft?
Hey Olli,
es handelt sich um einen Neuwagen, der auch nicht vorher auf´s Autohaus zugelassen war…
Eveline: Dann wird sicherlich noch alles gut werden. Die Widersprüche werden beim BAFA von den Juristen bearbeitet und nicht von der (großen) Truppe, die die Bescheide erstellt. Ich habe die genauen Daten gerade nicht im Kopf, aber KIRSTEN hat hier in den Kommentaren immer mal wieder geschrieben, wie der Bearbeitungsstand bei den Widersprüchen so ist. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, dann waren sie gerade bei April/Mai (Datum des Widerspruchs!).
gruß
olli
…dann habe ich ja noch hoffnung…
DANKE!
@Eveline Gorgon,
ich habe auch ein eu-fahrzeug gekauft (allerdings in deutschland) und mich deshalb im vorfeld genau informiert.
es gibt da einige fallstricke im zusammenhang mit der uwp…
ein wichtiges detail im kfz-brief ist in zeile “B” die eintragung unter “anzahl der vorhalter”.
dort muß eine “null” stehen, es darf dort kein “strich” stehen!!!
probleme gibt es meines wissens nur ,wenn dort ein “strich” steht.
denn daß heisst im beamtendeutsch ,daß die zulassungsbehörde nicht feststellen konnte, ob es vorbesitzer gab.
und dann geht der daumen nach unten beim bafa…
Hallo Eveline,
ich kenne eine Abwrackerin, die Anfang Mai Widerspruch eingelegt hat (Antrag war schon Mitte Februar – vergessen Altbrief von der Umzug mitzuschicken). Sie wurde erst gestern von Bafa angerufen, um noch einmal einen Halternachweis über das letzte Jahr nachzusenden. Sie sind also bei Widersprüchen Anfang Mai angekommen. Vor kurzen bekamen erst die Apriler ihr Geld (Anfang Februar bereits Antrag gestellt). Immerhin die meisten Widersprüche scheinen positiv auszugehen. Nur 1 % aller Anträge werden lt. Bafa endgültig abgelehnt, anfangs waren es 4 %. Die meisten müssen allerdings “nur” irgendetwas nachreichen.
Bei der Anzahl der Vorhalter gibt es aber Probleme. Wenn das Auto schon einmal zugelassen war und Datum ist erkennbar trotz 0 Vorbesitzer etc., musst du nachweisen, dass es eine ausländische Autovermietung, AH etc. war. Ein privater Vorbesitzer ist ja auch bei deutschen Jahreswagen nicht erlaubt (nur Werksangehörige – Beleg notwendig). Wenn du das kannst, geht es positiv aus (es wurde schon etsprechendes geschrieben – spanische Autovermietung, im Brief stand auch 0 Vorhalter), sonst leider nicht (und auch dafür gibt es Beispiele).
Wünsche dir alles gute. August ist noch nicht lange her. Selbst auf den normalen Bescheid wartet der Durchschnitt z. Z. ca. 3 Monate (steigt anscheinend gerade wieder an). Widersprüche dauern viel länger (bei dir vermutlich nicht mehr dieses Jahr).