Ich habe mir mal ‘den Spaß‘ gemacht und versucht bei der Abwrack-Hotline anzurufen. Das es derzeit bei dem Versuch geblieben ist, brauche ich wahrscheinlich nicht extra zu sagen. Dabei hätte ich da noch ein-zwei Fragen gehabt. Aber das Besetztzeichen der Hotline ist verdammt sexy.
Naja – ich habe meinen Chef um einen freien Tag für die Kommunikationsversuche mit der BAFA-Hotline gebeten. Er hat nur blöde gelacht und mich um die Abwrackung des Aktenstapels in der Ecke ‘gebeten’ …
Weiß jemand, ob die Abwrackprämie auch für Re-Importe gezahlt wird?









Er hat nur blöde gelacht und mich um die Abwrackung des Aktenstapels in der Ecke ‘gebeten’ …
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Der hat ja gar kein Verständnis für unsere spezielle Abwrack-Situation! Man muss da schon seine Energien optimieren und Prioritäten setzen *g*
Hi soweit ich weiß werden keine RE-Importe gefördert. Bei RE Importen handelt es sich meist um tageszulassungen auf einem Händler des jeweiligen Landes. In der Verordnung heißt es dass ein wagen jedoch maximal 1 Jahr auf ein in deutschland ansässigen Händler zugelassen sein darf. Das hat mich übrigens dazu bewegt einen deutschen Wagen zu bestellen. Problem ist jetzt jedoch das der eine 3 Monatige Liferfrist hat. Beantragen kann ich die Prämie demnach erst in logischerweise 3 Monaten. Ob dann noch Geld da ist steht wohl in den Sternen. Insofern fühle ich mich grade etwas verarscht
Hallo,
die Prämie gilt für alle EU-Neuwagen, die im Ausland noch keine Tageszulassung bekommen haben. Das gilt erfahrungsgemäss für 75 % aller EU-Neuwagen.
EU-Neuwagen haben auch in vielen Fällen kürzere Lieferzeiten, als in Deutschland.
Also, Kopf hoch, es ist nicht alles schlecht was in Deutschland passiert.
Hallo,
ich bin, ob ihr es glaubt oder nicht, heute (12.05 Uhr) bei der Hotline durchgekommen.
Mir sagte der Mitarbeiter, dass nach dem derzeitigem Stand der Dinge, die Abwrackprämie nicht für Re-Importe gezahlt wird. Derzeit wird das allerdings in verschiedenen Ministerien diskutiert (was auch immer das heißen mag) – näheres dann auf der Homepage bzw. evtl. unter FAQ´S
Wow! Danke! Einer kam durch … Und, war der Herr am Telefon wenigstens freundlich und kompetent?
Hi Olli,
freundlich ja, kompetent – er machte zumindest den Eindruck. Aber wie gesagt, das ganze wird derzeit DISKUTIERT mit dem Trend, das solche Autos nicht prämienbegünstigt sind/werden sollen.
Frage an Raimund:
Bezüglich “die Prämie gilt für alle EU-Neuwagen, die im Ausland noch keine Tageszulassung bekommen haben. Das gilt erfahrungsgemäss für 75 % aller EU-Neuwagen.”
Woher stammt diese Information ???
Hallo Raimund,
weißt Du welche Händler EU Fahrzeuge ohne Tageszulassung anbieten, bzw. wie kommt man zu dieser Information?
Ist ja wieder super. Erst wird einem von den Medien und den Autohäusern Dampf gemacht, daß die Leute Autos kaufen wie verrückt und man vielleicht die Prämie nicht mehr erhält – daraufhin haben wir kurzfristig vor einer Woche einen EU-Import aus dem Ösiland bestellt. Nun sehe ich zufällig im Vertrag, daß dieser eine Tageszulassung hat. Der Anruf beim Händler bestätigt mir dieser, daß es für die EU-Importe noch nicht feststeht ob es bei Tageszulassungen im Ausland eine Förderung gibt. Das hat er mir natürlich NIE gesagt, obwohl ich mehrmals gesagt habe, daß wir diesen Wagen nur wegen der Umweltprämie bestellen. Bei der Hotline kommt man – wie alle – nicht durch. Fazit – egal wie man aufpaßt, man wird meistens irgendwie über den Tisch gezogen. Wir möchten gerne noch einen zweiten Wagen kaufen, aber unsere Recherchen im Internet ergeben immer wieder, dass die Wagen schon eine Tageszulassung haben – MEISTENS!!!! Also kommt wohl doch nur ein Deutscher Autohändler in Frage. Sparpreis gegenüber einem Dt. Autohändler war 3.300 Euro – somit sinds jetzt noch 800 Euro dafür wahrscheinlich immer düstere Gesichter dann wenn wir den Wagen zum Ford Händler vor Ort fahren. Ach ja – falls es interessiert wir haben einen Ford Focus Kombi Titanium bestellt.
WENN ich das richtig vertanden habe, ist eine der Voraussetzungen, dass das Alt-Fahrzeug vor der Prämienbeantragung in Deutschland zugelassen war. Aber das ist nur meine Einschätzung und keine verbindliche Auskunft.
Es geht nicht um die Erstzulassung sondern um eine Zulassung in Deutschland die längstens ein Jahr von einem Autohändler einer Autobank….etc. Es bedeutet also das es aussreicht wenn ein Auto einen Tag von einem Autohändler zugelassen wird. Der Zusatz Autobank wurde gestern von der BAFA nachgeschoben. Ich kaufe momentan kein Auto sondern warte bis der erste diese Prämie auch bekommen hat. Momentan gibt es das Gerücht das Schrotthändler einem Geld für das Auto geben bzw. für die Ersatzteile. Stimmt das?
Hallo Sandra,
wir haben ebenfalls wegen der Umweltprämie ein EU Fahrzeug bestellt.
In den Bestellunterlagen stand nichts von einer Tageszulassung.
Jetzt habe ich die schriftliche Unterlagen vom Händler bekommen und da steht auf einmal “Bestellfahrzeug mit Tageszulassung”
Bei der Bestellung steht der Passus:
Bestell-Neuwagen mit 24 Monaten europaweiter Herstellergarantie
(Laufzeitbeginn mit der Erstzulassung, Tages/Kurzzulassung oder
Anmeldung zur Garantie). Vertrag nach deutschem Recht! Kein
Vermittlungsvertrag! Endpreis inkl. 19% MWST und Überführung frei
Ainring (Bayern).
Von einer Tageszulassung war in der Bestellung und auch bei
telefonischen Gesprächen nie die Rede.
Unabhängig ob die Umweltpräme für EU Fahrzeuge gewährt wird oder nicht,
handelt es sich hier meiner Meinung nach “ARGLISTIGER TÄUSCHUNG”
Hat jemand schon diesen Fall gehabt?
Weiss schon jemand ob auch Neufahrzeuge mit Tageszulassung im EU-Ausland von der Prämie profitieren?
Gruß
Hallo,
ich habe bei der BAFA angerufen und mir wurde dort heute mitgeteilt, daß man die Umweltprämie auch dann bekommt, wenn ein Auto im Ausland angemeldet war. Er gilt damit als Jahreswagen und damit bekommt man die Prämie. Es gibt da keine Forderung nach “in Deutschland zugelassen” oder ähnliches.
Zitat BMWI:
”
Das Fahrzeug
muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
”
Michael
Hallo Jan,
wir haben unseren Focus Kombi bei [***] in Peiting bestellt. Das ist ein VERMITTLER und kein Verkäufer, bzw. ich habe einen Vermittlungsvertrag ohne Widerrufsrecht. Klar könnte ich dennoch klagen, meine Freundin ist sogar selbständige RA, aber ich will erstmal abwarten. Bei dem Händler, den Du in Ainring meinst habe ich ein Angebot für meinen Ford Focus Cabrio. Da würde ich auch gerne zuschlagen, er war der günstigste, aber wie gesagt, das mit der Prämie ist mir noch zu unsicher. Wobei bei diesem Händler auch auf dem Bestellformular (also der in Ainring) steht, daß man ein 14 tägiges Widerrufsrecht hat nach Deutschem Recht (schon das ist mir syphatischer). Also….. Ich bin heute unglaublicherweise bei der Bafa Hotline durchgekommen. Die haben wiederrum gesagt, daß es KEIN Problem ist, daß der Wagen einen Tag auf einen Österreichischen oder sonstigen ausländischen Händler zugelassen ist (jetzt steht auch nix mehr auf der Seite der Bafa in den Bedingungen – aber vorher). Keiner weiß was genaues. Das ist mir aber dennoch zu unsicher. Ich habe die Bafa angeschrieben mit der Bitte mir das schrifltich, gerne per Email zu bestätigen. Nachher krieg ich die Prämie vielleicht doch nicht und dann gibt natürlich von dem Personal der Bafa keiner zu, daß er mir eine falsche Auskunft gegeben hat. Vorher bestell ich kein Auto mehr. Wir haben so die Nase voll seit 2 Wochen irren wir durchs Internet und werden aber jeden Tag schlauer. Bald können wir unser Diplom dort machen…
Lieber Jan, wir wünschen Dir viel Erfolg. Wenn Du was rauskriegst, sag Bescheid, falls wir was Neues wissen werden wir es hier veröffentlichen.
Liebe Grüße aus dem Badischen
Sandra
hallo,
also ich habe heute einen gebrauchten EU Wagen gekauft.
Zugelassen – September 2008 auf eine belgische Autovermietung.
Angeblich hat der Händler seit 10 Tagen kein EU Auto verkauft an Leute die wegen der Abwrackprämie eins bestellen wollten weil es nicht klar war ob es überhaupt in frage kommt.
Heute morgen hat er nach seiner Aussage “Grünes Licht” bekommen. Die Prämie soll auch für EU Fahrzeuge mit Tageszulassung geben.
Ob das stimmt, werde ich erst in ca. 2 bis 3 Monaten erfahren, so lange soll die Bearbeitung dauern!
mfg
Markus
hallo zusammen
also diese Leute im BAFA Call Center sind alle von der Straße
eingefangen worden haben einen Crashkurs bekommen und sollen
jetzt uns beraten – da lach ich mir nen Ast ab
ich glaub keiner heißleine was mehr
lasst euch alles schriftlich geben – am besten mit
Behördenstempel
Ich bin heute auch durchgekommen. Fakt ist, daß die das auch nix genau wissen. Es wurde immer wieder gesagt: Es könnte sein, das EU-Fahrzeuge die zb. auf eine Autovermietung in Belgien angemeldet ware, auch Abwrack fähig sind. Was ist das denn für eine Aussage. ES KÖNNTE SEIN. Nichts genaues weis man nicht.Ein Händler aus Bayern hat mir telef. gesagt, ja es geht. Ein anderer Händler sagt genau das gegenteil. Die BAFA sagte aber auch noch, es wird geklärt ob EU Fahrzeuge fähig sind und dann würde es auch veröffentlicht. Was auch noch gesagt wurde: Es soll ein Art Ampel im Netz stehen, die Anzeigt, wieviel Geld voch vorhanden ist, das fände ich ja mal gut, denn dann weiß man wenigstens ob es sich noch lohnt. Viel Glück für ALLE
Also, ich war auch auf der Jagd nach einem günstigen Corsa. Als ich dann einen Dealer gefunden hatte, der massenweise Corsas dahatte, die letztes Jahr in Italien von Sixt als Mietwagen eingesetzt waren und preislich interessant sind, habe ich mir mal wieder die Finger wundgewählt und versucht die BaFa Hotline zu erreichen und – oh Wunder – bin durchgekommen. Habe der Dame dann genau erklärt, dass “mein” neues Auto noch kein Jahr alt ist, in Italien einmal auf Sixt zugelassen war und nun durch den Re-Import einmalig auf den Re-Importeur zugelassen wurde, um den Deutschen Fahrzeugbrief zu bekommen. Sie hatte daraufhin nur noch zurückgefragt, ob das auch sicher ein Händler sei, von dem ich den Wagen jetzt erwerbe und ob die Karre Euro 4 ist. Habe ich beides bejaht und sie hat dann zu meiner Freude gesagt, dann sei es kein Problem damit die Umweltprämie zu bekommen – sie hätten diese Frage intern bereits ausgiebig diskutiert und sie könnte mir deshalb diese Antwort geben. Fand ich toll und habe am selben Tag noch zugeschlagen. Seitdem hoffe ich, dass diese Info so von der BaFa auch offiziell veröffentlicht wird und ich nicht irgendwann Gegenteiliges zu lesen bekomme….
Hallo!
was denkt Ihr?
Einen EU-Wagen mit neuen KFZ-Brief, ohne Eintrag, kann ich kaufen.
Nur der Händler kann angeblich auf der Rechnung nur Gebrauchtwagenkauf und kein Neuwagenkauf ausweisen!
Der Händler sagte, das sei egal, da der Brief ja keinen Eintrag aufweise und man deshalb erkennen würde, dass es ein Neufahrzeug sei.
Bin aber skeptisch. Gibt das Probleme in Bezug auf die Abwrackprämie?
Danke für Eure Antworten!
Hi
Hi Sandra, uns geht es genauso
Also hier unser Werdegang:
Auf der Bafa Website steht für Jahreswagen:
“maximal … einmalig … zugelassen….”
Also NUR MAXIMAL EINE ZULASSUNG! ! !
Alle Händler haben gesagt, es sei kein Problem, aber als ich dann das schriftlich haben wollte, haben alle den Rückzieher gemacht, da auf einmal DOCH 2 Zulassungen erfolgt waren, die erste im EU Land, damit es überhaupt ein EU-Fahrzeug ist, und die 2. dann beim Händler in Deutschland. Ist allerdings nicht immer leicht aus den Briefen zu lesen, also vorsicht!.
Seit 2 Wochen bekomme ich kein Auto, obwohl ich schon 2x den Sekt kalt gestellt hatte und die Verträge unterschrieben hatte. Allen nur weil die EU-Wagen 2 Zulassungen hatten und das der Händler erst später merkte/zugegeben hat.
Also hier ein Tip an alle: Lasst euch schriftlich vom Händler geben, dass das Fahrzeug maximal 1 Zulassung hatte.
Mein Anruf bei der Bafa ergab, dass der deutsche Haendler das Auto nicht zulassen müsste, sondern nur die Papiere umschreiben müsste, damit es im Besitz eines deutschen Händlers ist. KEINE ZULASSUNG ! ! ! !
Leider macht das anscheinend kein Händler. Ich habe mal gefragt warum, und es liegt wohl an irgendwelchen Zulassungs-Zahlen, die Statistisch bei den Lieferanten erfasst werden, damit die möglichst viele Autos zugelassen haben. Völlig unwichtig eigentlich, aber schlecht für uns, die die “Abfackungs”-Prämie haben wollen.
Wir glauben, dass viele Leute darauf reingefallen sind, weil es werden ja Autos wie blöd gekauft von Händlern, die uns im nachhinein gesagt haben, dieses Auto ist 2x Zugelassen worden.
Viel Glück noch
PS: ich denke das wird auch bald in den Medien ein Thema werden:
“Verarsche bei der Umweltprämie” oder so.
Also ich war gestern auch bei einem Händler der auch EU-Jahreswagen vertreibt!
Habe mir dort einen schönen PEUGEOT 206 rausgesucht!
Er sagte mir jedoch, und das fand ich sehr fair, dass wir noch keinen festen Kaufvertrag machen, er mir das Fahrzeug zurück hält.
Er will das machen um ärger zu vermeiden, weil er wie er sagt, noch selbst nicht genau weiss, ob das Fahrzeug dies Prämie bekommen kann.
Weil der Sachverhalt folgender ist:
Das Fahrzeug hat eine Erstzulassung am 15.09.2008 in Frankreich, auf eine Mietwagenfirma, als es dann nach Deutschland gekommen ist, hat der Händler auch gleich einen Deutschen Brief ausstellen lassen.
Nur war da die Bedingung, dass diese Firma, die die Briefe ausstellt eine Tageszulassung machen müsse, damit das Fahrzeug einen deutschen Brief erhält!
Die Firma nennt sich “FS Fahrzeug Service GmbH & Co. KG”!
Von denen kommen dann die ganzen Briefe!
Das Fahrzeug wurde wie gesagt einen Tag zu gelassen und den Tag darauf wieder abgemeldet. Es wurde also von dieser Firma nicht genutzt!
Bekommt man nun für dieses Fahrzeug die Prämie??
Und selbst wenn das die 2. Eintragung sein sollte…wobei liegt der Sinn, dass es nur einmalig angemeldet sein soll???
Die Mehrwertsteuer (wichtig für den Staat) ist ja trotzdem ausweisbar und die bekommt der Staat ja trotzdem!!!! Selbst wenn das Fahrzeug noch ein drittes mal auf einen Händler angemeldet gewesen ist…
Kann mir einer helfen???
ich nehme an, dass es bei der Einschränkung der Zulassungen darum geht, das Hin- und Hergeschiebe von Fahrzeugen zu vermeiden.
Wie bereits weiter oben erwähnt, habe ich von der BaFa-Hotline die Auskunft erhalten, dass Reimportierte KFZ, welche im Ausland auf eine Mietwagenfirma zugelassen waren und dann beim Re-Import zwecks Ausstellung des deutschen KFZ-Briefes auf einen deutschen Händler einmalig zugelassen wurden “umweltprämienfähig” seien. Diese Auskunft erhielt ich am 29.01.09. Meinen darufhin erworbenen PKW (eben ein re-Importierter EU-ExMietwagen) habe ich heute zugelassen und bin nun der 2. Halter auf dem deutschen Brief. Nun ist es ja so, dass die BaFa anhand dieses Briefes nicht erkennen kann, auf wen der Wagen zugelassen war, bevor dieser ein “Deutscher” wurde. Kann freilich sein, dass die Herkunft des Wagens beim Kraftfahrtbundesamt oder sonstwo ermittelt werden kann. Genau das müsste die BaFa meiner Ansicht nach tun, um zu checken, woher der Wagen eigentlich kommt und welche Zulassungsgeschichte er im Ausland hatte…
Ich hoffe weiter auf meine fest eingeplante Umweltprämie und auf eine Veröffentlichung der BaFa zum Thema Re-Importe. Es ist wirklich schwach, dass da noch nichts klargestellt wurde und somit hoffe ich auf den sog. Vertrauensschutz. Vielleicht hilft es mir ja, dass ich zugeschlagen habe, als noch keine Klarheit herrschte… denn sobald mal offiziell vermeldete wird, dass solche Fahrzuege nicht Prämienfähig sind, ist diese Chance auch dahin…
Habe nun gerade wieder dort angerufen und die hat nun wieder nein gesagt!
Aber die bezieht sich eben auf den Gesetzestext!
Warscheinlich haben die nur nen Crash-Kurs in Sachen Umweltprämie bekommen und dann nach dem Motto: “Setzt euch ans Telefon und “Macht mal”"!!!
Ist wirklich ganz schwach, dass die nicht mal klar ne Linie ausgeben können!!!
Ich habe der BaFa nun über deren Kontaktformular eine Mail geschickt und denen von der (sehr positiven) Auskunft erzählt, welche ich am 29.01. von der Dame an der BaFa-Hotline erhalten hatte. Habe mich darüber beklagt, dass bzgl. EU-Reimporte und die damit meist verbundene Tageszulassung durch den Importeur noch immer kein offizielles Statement herausgegeben wurde (z.B. in den FAQs auf der BAFA Seite). Bin mal gespannt, ob ich eine Antwort bekomme und wie ich mich danach fühle. Entweder verarscht oder glücklich..?
Also ich habe denen am Montag auch eine Mail übers Kontaktformular geschrieben und bis heute keine Antwort erhalten!!
Also erwarte keine Antwort von denen!!
solltest du natürlich doch was bekommen, lass es mich schnellstmöglich wissen =)
Ich habe auch 2 mal bei der BAFA-Hotline angerufen. Einmal wurde mir gesagt, ich könne einen EU-Jahreswagen mit deutscher Kurzzulassung kaufen und bekäme die Abwrackprämie, das andere Mal genau die gegenteilige Auskunft.
Was stimmt denn nun? Auf Emails wird anscheinend generell nicht geantwortet.
Grüße an alle anderen Wartenden!!!
Hallöchen,
ich habe mir gestern ein deutsches Fahrzeug gekauft, das mit Sicherheit NICHT abwrackprämienbegünstigt ist, da es ein paar Tage zu alt dafür ist.
Aber genau DAS ist die Chance für uns Käufer. Der Hype auf die Neuen und Gebrauchten wird die nächsten Wochen noch anhalten – bis die Prämie abgekaut ist. Wer kauft aber in dieser Zeit die, die definitiv zu alt für die Prämie sind. Das ist ein wunderbares Argument, den Auto-Verkäufern gegenüber. Ich habe ein Fahrzeug erhalten, welches als Jahreswagen (und ein paar Tage älter) ursprünglich 20.000,00 Euro kosten sollte für letztendlich 16.500,00 Euro! Ergo: 3.500 Ersparnis und somit einen ganzen Tausender mehr als diese dubiose Abwrackprämie.
Dieses “Prinzip” funktioniert natürlich auch bei Fahrzeugen in den 10.000er-Klassen…
Ich würde Euch diese Schiene empfehlen, das erspart vielleicht einigen Ärger und böses Erwachen und Ihr hättet ein mordsmäßiges Erfolgserlebnis, den Verkäufer ganz gut im Preis drücken zu können, bzw. noch ein Paket Winterreifen oder ein weiteres Jahr Service rauszukitzeln…
Also dann, weiterhin viel Erfolg beim Einkaufen und ich drücke Euch allen die Daumen, das es Spaß machen wird und der Frust nicht siegt!
Ciao, Angela
Hallo,
habe neue Erkenntnisse zur Abwrackprämie für EU-Fahrzeuge:
1. Laut BAFA werden EU-Neufahrzeuge (noch kein Halter im Brief eingetragen) genauso behandelt, als wären es deutsche Neuwagen > Abwrackprämie wird gewährt!
2. EU-Jahreswagen (max. 1 Zulassung, entweder im Ausland oder in Deutschland) werden ebenfalls begünstigt.
3. Aussage BAFA: EU-Fahrzeuge müssen mit der Abwrackprämie berücksichtigt werden, da sonst EU-Recht verletzt würde.
Also gilt: Wenn Ihr einen Neuwagen aus dem Ausland einführt, so ist alles geklärt.
Wenn Ihr einen EU-Jahreswagen einführt, so ist auf max. nur 1 Zulassung, die weniger 1 Jahr zurückliegt zu achten (wie bei deutschen Jahreswagen). Ebenfalls muß das Fahrzeug gleich auf den begünstigten Halter (Ihr) und nicht auf den Impoteur (Tageszulassung) zugelassen werden.
Die Mitarbeiterin der BAFA hat mir versichert, das dies auch so auf der BAFA-Webseite unter FAQ´s veröffentlicht wird.
Ich kann jetzt beruhigter schlafen, denn ich habe auch einen EU-Neuwagen bestellt.
Gruß
Björn
Danke. Das klingt doch endlich mal nach etwas, womit man planen kann.
Na das war doch schon lange klar, es ging oder geht doch um die EU-Jahreswagen!!
Soweit wie ich mitbekommen habe, hat der Bvfk heute nochmal ein “Vorsprechen” beim Bmwi wegen der Sache mit der deutschen Tageszulassung (also die 2. Zulassung)
die haben deswegen Beschwerde eingelegt, weil die Autos nicht gehen sollen!
Eine 2. Zulassung in Deutschland bei EU- Fahrzeugen ist derzeit nicht Prämienberechtigt! @ Andy
Was meint Ihr – falls die BaFa jetzt damit rausrücken sollte, dass EU-Reimporte mit Tageszulassung eben nicht unter die Regelung fallen – schauen dann auch alle in die Röhre, die schon ein solches Auto gekauft und zugelassen haben, oder haben diejenigen vielleicht Glück weil sie sich auf Vertrauensschutz oder sowas berufen können? Und was ist, wenn der Bvfk dagegen klagen sollte?
Also alle, die so ein Fahrzeug gekauft haben und damit auch schon rum fahren kann es dann, wenn klar ist, dass es das nicht gibt die Autos wieder beim Händler abgeben…er könnte sogar den Autohändler dagegen verklagen!
Nur eins ist Fakt…sein altes Auto wird er (sei es durch Verschrottung) nicht mehr zurück bekommen!
Geht aber nur bei solchen Fahrzeugen dann, bei deutschen Fahrzeugen oder welche, die Prämienberechtigt sind, und man bekommt sie nicht, weil man halt der 600.001 ist, hat man halt Pech und bleibt auf den 2.500 € sitzen!
Ich komme mir gerade schon ziemlich verarscht vor – ich hatte ja am 29.01. von der Hotline ohne grosses Zögern die Info erhalten, dass mein Re-importierter Ex-Mietwagen trotz Tageszulassung auf den Deutschen Importeuer ein prämienfähiges Kfz sei. Jetzt verdichten sich hier die Gerüchte, dass dem wohl doch nicht so ist. Die vorschnelle Aussage der Dame an der Hotline kostet mich also mal eben 2500 Euro. Mein guter alter Golf III (BJ 93) ist eben auf dem Weg zum Schredder – für den hätte mir ein Händler aus Osteuropa sicher noch 500 Euro gezahlt – schöne Sch…
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt…
Ja ich hoffe auch noch!
Naja wie gesagt, das “Vorsprechen” des Bvfk ist heute…so gegen 17 Uhr soll ich da was erfahren, wie es gelaufen ist!
Habe da zu denen ein paar Kontakte
Ich lass es euch wissen!!!
@Corsa-Jäger
Mache eine Beschwerde per Mail oder telefonisch (am besten beides) beim BAFA, weil das net gehen soll!
Wurde mir auch geraten, die haben gesagt um so mehr sich darüber beschweren um so positiver kann es ausgehen!!!
Danke, dass Du mir Hoffnung schenkst
Eine Mail an die BaFa habe ich schon vor ein paar Tagen verschickt und die BaFa gefragt, warum nicht schon längst publiziert ist, was mir am 29.01. telefonisch zugesagt wurde. Zumindest in den FAQs hätte ich das erwartet. Da ist bis dato nichts zu finden.
Beschweren werde ich mich bei schlechtem Ausgang für mich auf jeden Fall. Was ich mich aber auch noch frage: Wie prüfen die das Ganze EU Zeugs? Ich schicke denen ja nur die Kopie von meinem KFZ Brief (bzw. Teil I und II der Zula – wie das jetzt heisst). Darauf steht als 1. Besitzer der Händler mit seiner Tageszulassung (um den Deutschen Brief zu bekommen) und als 2. Besitzer ich selbst. Woran erkennt jetzt der Sachbearbeiter, dass die Karre schonmal im Ausland zugelassen war? Freilich steht auch der Tag der Erstzulassung drauf, was zumindest jeden stutzig machen sollte, da der Brief ja ein Datum vom Januar 2009 trägt was nicht so recht zusammenpasst. Aber wie wollen die überhaupt nachvollziehen ob der Wagen von einem Mietwagenunternehmen oder von einem Privatmann aus der EU stammt?
Geh mal auf die Bafa-Seite, die haben da gerade Stellung dazu bezogen!
So und jetzt leg deine Beschwerde ein!
@Andy: Wo denn? In den FAQs? Habe ich etwas übersehen? Ich finde da nichts.
FAQ:
Können auch EU-Fahrzeuge als Neu- bzw. Jahreswagen erworben werden?
Ja, wenn sie die Voraussetzungen gem. Ziffer 4.3 der Förderrichtlinie inhaltlich vollständig erfüllen.
Sind Fahrzeuge, die in einem EU-Land erstmalig z.B. auf einen Kfz-Händler oder ein Automobilvermietungsunternehmen zugelassen waren, nach dem Import ein weiteres Mal z.B. auf einen deutschen Kfz-Händler zugelassen werden, förderfähig im Sinne der Richtlinie?
Nein! Hier gelten die Voraussetzungen nach Ziffer 4.3 der Richtlinie. Das Fahrzeug darf nur einmalig auf einen Kfz-Händler etc. zugelassen gewesen sein.
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/faq/index.html#sm2511166-anker
Zu 1. Alles andere wäre auch europarechtswidrig!
Zu 2. Die Förderung geht aber eben nicht weiter als bei inländischen Jahreswagen.
Ok. Anscheinend hatte ich noch eine alte Seite im Cache. Jetzt sehe ich es auch. “Meine” Seite endete bis gerade eben mit “Wohnmobilen”.
Danke.
hi
dann bin ich aber froh, dass ich hier nix falsches verbreitet habe. Ich saß hier wirklich mit meiner Frau (beide nicht doof) und haben uns gefragt, ob WIR hier falsch liegen und so dermasen auf dem Schlauch stehe nund was nix raffen, oder alle anderen Menschen, die wie Wahnsinnige EU wagen mit 2 Zulassungen kaufen. Ich hoffe mein Beitrag hat vielen geholfen, sich nicht zu verkaufen und 3x nachzufragen/denken.
Mal sehen wann darüber was in den Medien kommt.
und BTW: geiler aktueller professioneller Thread, der hier ist 10 x mehr wert als die bafa seite. Die sollten mal nen Link hier her legen
Hallo Leute,
ich bin heute bei der Abwrackprämie-Hotline durchgekommen und habe es nun (was Kauf von EU-Fahrzeugen angeht) verstanden. Das möchte ich Euch weitergeben:
Wenn ich einen EU-Wagen kaufe oder bestelle, bekommt dieser eine Zulassung im Ausland und wird nach Deutschland transportiert.
ER DARF VON DEM HÄNDLER, BEI DEM ICH IHN GEKAUFT/BESTELLT HABE, NICHT ZUGELASSEN WERDEN!!!
Sonst passiert folgendes:
1. Ausland-Zulassung
2. Händler-Zulassung im deutschen Kfz-Brief (eigentlich der Erst-Besitzer, aber dort wird vermerkt, dass eine Zulassung im Ausland vorhanden war)
3. Meine Zulassung als 2.Besitzer
DEMNACH BIN ICH ZWAR IM DEUTSCHEN BRIEF der 2.Besitzer, aber wirklich wurde der EU-Wagen zum 3.mal angemeldet.
Das heißt also, beim Kauf/bei Bestellung eines EU-Autos habe ich dann Anspruch auf die Abwrackprämie, wenn mein Händler in Deutschland das Auto nicht auf ihn anmeldet. ICH MUSS IM DEUTSCHEN KFZ-BRIEF der 1.BESITZER sein!!!
@Monika: Richtig, das ergibt sich ja auch aus den o.g. FAQs.
Andere Möglichkeit:
1. Du kaufst direkt beim EU-Auslandshändler.
2. Lass dir den Wagen mit Überführungskennzeichen des Auslands an die Grenze bringen (oder kläre, inwieweit in dem jeweiligen EU-Land) die deutschen
Überführungskennzeichen gelten (das wird unterschiedlich gehandhabt) und überführe den Wagen dann selbst.
Selbst wenn der Wagen ein ausländischer Jahreswagen war, liegt in diesem Fall immer nur EINE Händlerzulassung vor und für dich erfolgt die ZWEITE Zulassung.
3. Dann bist du immer der erste Eigentümer bzw. fällst unter die Jahreswagenregelung mit max einem Voreigentümer.
NACHTEIL: Du hast keinen deutschen Vertragshändler sondern musst die (europaweit einheitlichen) Gewährleistungsrechte gegen den EU-Händler (deinen Vertragspartner) durchsetzen bzw. dich allein auf die i.d.R. europaweit gültige Garantie des HERSTELLERS verlassen, deren Ansprüche allerdings nicht so weit reichen, wie die des Käufers gegen den Vertragspartner also den ausländischen VERTRAGSHÄNDLER (z.B. hast du – wenn Mängel vorliegen – gegen den Hersteller aus der Garantie kein Recht vom Vertrag zurückzutreten, was dir allein nach dem Gewährleistungsrecht gegen den Verkäufer zusteht).
Das ist jetzt zwar für viele Abwrackwillige deprimierend – aber immerhin ist es eine Erkenntnis mit der man umgehen muss.
@Monica: Darf ich Deinen Text als Beitrag auf die Startseite packen? Ich denke, da finden mehr Menschen die Information, als hier in diesem (wirklich sehr informativen) Kommentarthread.
gruß
olli
[...] hier in der letzten Woche schon eine ausgesprochen lebhafte Diskussion zum Thema Abwrackprämie für [...]
@ Corsa-Jäger und andere die ein EU-Jahreswagen gekauft haben:
Was ist denn im neuen “deutschen” Kfz-Brief bei den Angaben zum Händler, auf den das Fahrzeug zugelassen ist (1. Besitzer), in der Spalte Anzahl der Vorhalter eingetragen? Gibt es noch einen weiteren Vermerk über den Vorbesitz?
Also in dem rechteckigen Feld hinter dem Eintrag Anzahl der Vorhalter prankt ein waagerechter Strich. Würde sagen es ist das Minus auf der Schreibmaschine. Und auch sonst kann ich als Laie nicht erkennen, wo man sieht, dass meine Karre aus dem Ausland stammt. Lediglich das Datum der Erstzulassung macht stutzig, da diese vor ca. 9 Monate stattfand.
Kann mir jemand sagen, an welchen Feldern auf der Zulassungsbescheinigung Teil II die BaFa Menschen das erkennen? Oder müssen die bei jedem Antrag die Nummer der Zulassungsbescheinigung in einen PC hacken, um diese Info evtl. vom KBA abzurufen?