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Befreiung von der KFZ-Steuer.

Eine wichtige Information die ich bei einem meiner Autohaus-Besuche mitgenommen habe, ist der Stichtag für die KFZ-Steuerbefreiung. Für Autos, die zwischen dem 05.11.2008 und 30.06.2009 erstmalig zugelassenen werden , muss ein ein Jahr keine Kfz-Steuer bezahlt werden. Sollte es sich um ein EURO 5 Fahrzeug handeln, entfällt die Steuer für maximal ein weiteres Jahr.

Diese Info ist z.B. wichtig, wenn man eine Tageszulassung kauft. Wenn diese vor dem 05.11.08 zugelassen war, gilt die Steuerbefreiung nicht.

Details kann man beim ADAC finden.

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