Jetzt neu: Das Abwrack FAQ
Pressemitteilung des BMWi zur sogenannten Abwrackprämie
Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:
1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
8. Dokumente:
* Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
* Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller9. Verfahren:
Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen:
Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn
Telefon: +49 (0) 6196 908-452
Fax: +49 (0) 6196 908-496
E-Mail: pressestelle [a:t] bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de/









[...] das Geld irgendwann einfach alle sein. Und da ich aus den vom BMWi bzw. dem BAFA herausgegebenen Informationen herauslese, dass man das die 2500 Euro erst beantragen kann, wenn man 1. seinen Wagen verschrottet [...]
Ist ja alles gut und schön, aaaaaber die Wirklichkeit sieht so aus:
Kein Händler weiß, wie er “Jahreswagen” richtig definieren soll. Da das meist Fahrzeuge von Firmenangehörigen sind und diese immer in Kommission genommen werden, sind sie auf einen Privatmann zugelassen und damit nicht förderungsfähig( sagt Mercedes Hamburg.
Alle Fahrzeuge, die beim Händler stehen ( egal wann EZ), aber nicht länger als 1 Jahr beim Händler stehen gehen ok ( sagt Mercedes Frankfurt(Oder
Alle Fahrzeuge, deren EZ nicht älter als ein Jahr ist ( auch Jahreswagen zugelassen auf Firmenmitarbeiter ) sind ok, wenn sie über einen Händler verkauft werden. Sagen einige Autohändler.
Gesamt sind alle sauer, weil keiner BAFA erreicht um diese Frage zu klären. Fazit: es bewegt sich nichts!
Unter 6. steht einigermaßen eindeutig, dass Jahreswagen nur solche Wagen sind, die auf Händler oder Hersteller zugelassen waren. Das sind dann Tageszulassungen oder Vorführwagen. Sobald ein Wagen auf eine Privat-Person (egal wo diese arbeitet) zugelassen wurde, ist es kein förderfähiger Wagen mehr.
Da steckt wahrscheinlich die Absicht dahinter, dass Privatleute sich nicht “gegenseitig” Autos verkaufen und eben nur Händler und Hersteller gefördert werden sollen.
Die ganze Sinnhaftigkeit der Prämie steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. Aber unsere Volksvertreter werden dies aller Wahrscheinlichkeit nach beschließen und dann gibt es kaum noch ein zurück. Irgendjemand wird die 1,5 Milliarden Euro dann “verbraten”.
Es sollte nicht immer zuerst nach negativen Auswirkungen einer neuen Regelung gesucht werden, sondern auch nach dem Sinn und Zweck. Für mich kommt die Prämie zum richtigen Zeitpunkt, kann meinen alten Uno Bj 93 absetzen, in Verbindung mit einem vereinbarten Händlerrabatt auf einen neuen Kleinwagen und einem günstigen Privatleasingvertrag auf 3 Jahre mit Steuerersparnis rechnet sich die Sache für mich, da die Leasingrate unter 100€ mtl. liegt und somit annähernd die Differenz meiner Spritersparnis ausmacht (ca. 75€). Der ausgewiesene Restwert nach drei Jahren liegt außerdem deutlich unter dem zu erwartenden Wiederverkaufswert des Autos. Also nur minimale Mehrkosten für ein neues Auto, denke das ist ok.
Habe an das Amt für Aussengandelwirtschaft und Wirtschftsförderung eine E-Mail
geschickt,mit der Bitte, mir mitzuteilen, wie und wo ich einen Antrag für die
Abwrackprämie stellen soll, Leider bis heute habe ich keine Antwort, weiß jemand wie und wo wir Interessenten einen solchen Antrag stellen sollen?
Einen Wagen habe ich bereits seit dem neunzehnten Januar schon bestellt. denn ich habe mich auf das Wort der Bundesregierung verlassen. Meinen Sie dann bin ich verlassen worden?
Der Antrag wird laut Mitteilung des BAFA am 27. Januar verfügbar sein. Dann entscheidet der Bundestag abschließend über die Einführung der Prämie. Es ist zu erwarten, dass alles so kommt, wie es in den Medien stand. Natürlich KANN immer noch etwas dazwischenkommen. Ich drücke die Daumen, muss aber sagen, dass ich noch nicht bestellt habe und dies auch erst dann mache, wenn es eine verbindliche Rechtssicherheit gibt.
Habe meinen Fiesta seit 2Jahren Stilgelegt .Wenn ich diesen jetzt Verschrotte stet mir dann trotzdem die Prämie zu ? Und wie lange müste das neue Fahrzeugich auf mich zugelassen sein.
Vielen Dank im voraus.
Das Fahrzeug müsste mind. 1 Jahr auf Sie zugelassen sein. D.h. das wird in diesem Fall wohl nichts mit der Prämie.
habe mein Fahrzeug vor zwei wochen stillgelegt, habe ich somit jegliche Chance auf die Prämie verspielt???
nicht, wenn es vorher mind. 1 Jahr auf Sie zugelassen war. Würde ich meinen. War die Stillegung genau am 13.1.?
leider war sie schon am 05.01. .
gibt es eine frist nach der Stilllegung bis zum kauf des neuen pkw???
also das weiß ich nicht mit Sicherheit. Es könnte in der Tat ärgerlicher Weise so sein, dass ein stillgelegtes Fahrzeug nicht prämienberechtigt ist — ich werde mal forschen, vielleicht finde ich ja etwas heraus. Oder es wird mit der morgen erscheinenden Verwaltungsvorschrift geklärt. Wie gesagt, ich forsche mal ein wenig; das interessiert mich auch.
Frage: Kann ich heute schon die Abwrackprämie beantragen, aber den Neuwagen erst im Sommer kaufen?
Nein. Die Beantragung wird nur mit erfolgter Zulassung eines Neufahrzeuges (Jahreswagen, Neuwagen etc.) und erfolgter Verschrottung eines Altfahrzeuges möglich sein.
Also: Das BMWi hat veröffentlicht:
Damit fallen – meiner unverbindlichen Meinung nach – alle stillgelegten KFZ aus der Prämienförderung heraus.
habe meinen Polo Bj.91 zwei Jahre durchgehend gefahren und ihn dann nach einem Unfall am 23.12.08 abgemeldet.
Steht mir vielleicht jetzt auch keine Prämie zu?
Weiß das jemand???
Ich glaube nicht, dass es für bereits vor dem 14.01. abgemeldete Fahrzeuge eine Prämie geben wird. WENN ich das richtig vertanden habe, ist eine der Voraussetzungen, dass das Fahrzeug vor der Beantragung 1 durchgehendes Jahr auf den Halter zugelassen war … und der Stichtag ist eben der 14.01.2009. Aber das ist nur meine Einschätzung.
Also mir geht es auch so.
Habe mein Fahrzeug am 08.01. 2009 abgemeldet.
Kein Händler weiß nun, ob mir die Prämie zusteht.
Habe den Wagen noch und er war auch ein Jahr zugelassen
Also vom 28.12.2007- 08.01.2009
Was nun?
Ich muss mein Fahrzeug im Februar abmelden, da eine HU-Plakette nicht erteilt wird. Ein Neufahrzeug ist nicht vor Mai lieferbar. Weiß jemand, ob gleichzeitig so ausgelegt wird, dass zwischen der außerbetribnahme des Altfahrzeuges und der Anmeldung des Neufahrzeuges ein nur geringer Zeitraum (einige Tage) liegen darf?
Danke Carloneu